Die Abkürzung NIS-2 steht für die zweite Richtlinie über Netzwerk- und Informationssicherheit in der Europäischen Union. Diese Richtlinie, auch als NIS-2-Richtlinie bekannt, ist ein zentrales Instrument zur Stärkung der Cybersicherheit in der EU. Ihr Hauptziel besteht darin, die Widerstandsfähigkeit kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienstleister gegenüber Cyberbedrohungen zu erhöhen. Im Vergleich zur ersten Richtlinie, die bereits Mindestsicherheitsanforderungen für Betreiber wesentlicher Dienste und Anbieter digitaler Dienste festlegte, erweitert NIS-2 den Anwendungsbereich auf zusätzliche Sektoren und Dienstleistungsanbieter.
NIS-2 fordert von den Mitgliedstaaten die Einführung von effektiven Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit digitaler Systeme. Dazu gehören die Festlegung von Sicherheitsstandards, die Meldung schwerwiegender Sicherheitsvorfälle, eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Förderung von bewährten Praktiken. Die Richtlinie setzt auch auf eine Risikobewertung, um die Schutzmaßnahmen an die spezifischen Gegebenheiten der Betreiber anzupassen. Des Weiteren legt NIS-2 einen Fokus auf den Schutz kritischer Dienste, wie Energieversorgung, Gesundheitswesen, Finanzsektor und digitale Dienstleistungen.
Ein zentrales Element der NIS-2-Richtlinie ist die Schaffung von Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs) auf nationaler Ebene, die für die Koordinierung und Reaktion auf Cyberzwischenfälle verantwortlich sind. Diese Teams sollen den Informationsaustausch erleichtern und eine koordinierte Reaktion auf Cyberbedrohungen in der gesamten EU ermöglichen. NIS-2 trägt somit maßgeblich dazu bei, die Cybersicherheit in der EU zu stärken und eine effektive Abwehr von Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen und digitale Dienste zu gewährleisten.